In NRW dürfen Hunde, die (ausgewachsen) eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von 20kg und mehr erreichen, nur gehalten werden, wenn der Halter die erforderliche Sachkunde besitzt.
Um die nötige Sachkunde nachweisen zu können gibt es die Möglichkeit einen Sachkundenachweis zu machen. Dieser kann von anerkannten Sachverständigen oder von bestimmten Tierärzten abgenommen werden.
Anbei befinden sich Links zu den entsprechenden Fragebögen und die dazugehörige Lösungsschablone:
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